Der Fachverband Junge Menschen und Mobilität hat auf seiner Gründungsversammlung in Erfurt am 21. September 2010 einstimmig folgende Beitragsordnung nach §5 (2) bzw. §7 (4) b der Satzung festgelegt:
1. Der Mindestmitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 12 EUR p.a.
2. Der Mindestbeitrag für juristische Personen beträgt 120 EUR p.a.
3. Die Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeiträge für das jeweilige Kalenderjahr im ersten Quartal des jeweiligen Jahres, spätestens bis 31.03. zu entrichten. Der erste Mitgliedsbeitrag ist spätestens einen Monat nach Gründung bzw. Beitritt zu leisten. Unabhängig vom Beitrittsdatum ist der gesamte Jahresbeitrag fällig, bei juristischen Personen kann der Vorstand auf Antrag des Mitgliedes auch einer anteiligen Zahlung nach dem jeweiligen Beitrittsmonat zustimmen.
4. Bei Kündigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsbeitrag unabhängig vom Kündigungsdatum in voller Höhe für das jeweils laufende Kalenderjahr zu entrichten.
JuMo ist gemeinnützig – Mitgliedsbeiträge und Spenden sind von der Steuer absetzbar.
Bankverbindung:
Junge Menschen und Mobilität e.V.
IBAN: DE54 8309 4495 0003 2121 57
BIC: GENODEF1ETK